Die 5 häufigsten Fehler bei der Verwendung von AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB) sind Grundlage der meisten Verträge. In unserer täglichen Arbeit begegnen uns immer wieder folgende Fehler bei der Erstellung und Verwendung von AGB:

  1. Fehlende Vereinbarung der AGB:

Die schönsten AGB helfen nichts, wenn sie nicht auch in den einzelnen Vertragsverhältnissen vereinbart werden. Die Erstellung von AGB alleine reicht nicht aus, um diese auch zur Grundlage der Verträge zu machen. Auch ein nachträglicher Hinweis nach Abschluss des Vertrages reicht für die Geltung der AGB nicht aus.

  1. Missachtung von zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen:

Im Verhältnis zwischen B2C sind bestimmte Verbraucherschutzvorschriften zwingend, dass heißt, dass diese nicht ausgeschlossen werden können. Selbst dann nicht, wenn der Konsument der Verwendung der AGB zustimmt.

  1. Vorsicht bei der Verwendung von rechtlichen Begriffen:

Nicht selten kommt es vor, dass Unternehmer in ihren AGB Begriffe verwenden, deren Bedeutung ihnen selbst nicht bekannt oder nicht zur Gänze bekannt sind, sodass die AGB oft keinen Sinn ergeben oder die Bedeutung in dieser Form nicht gewollt war.

  1. Verwendung von klarer und verständlicher Sprache:

Bei der Erarbeitung der AGB ist tunlichst darauf zu achten, klar und verständlich zu formulieren, andernfalls droht insbesondere im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern die Nichtigkeit der Klausel infolge Verstoß gegen das Transparenzgebot.

  1. Gröbliche Benachteiligung:

Wird ein Vertragspartner gegenüber einem anderen gröblich benachteiligt, so droht diesfalls ebenso die Nichtigkeit der Klausel, sodass die Klausel dann nicht auf das Vertragsverhältnis anwendbar ist.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Erstellung von AGB oder deren Prüfung.

Kontakt

Mag. Sabine Barbach
E: office@hsra.at
T: 01/904 34 60
Kontaktieren Sie uns über WhatsApp