Dos and Don’ts beim Immobilienkauf

Wir werden oft gefragt, worauf man bei einem Immobilienkauf zu achten hat. Nachstehend finden Sie Beispiele aus der täglichen Praxis:

Do: Legen Sie Wert auf die ausgewogene Formulierung des Kaufvertrages, die die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt. Das vermeidet späteren Streit, zwingt die Parteien heikle Punkte nochmals anzusprechen und zu regeln. Begnügen Sie sich nicht mit Standardverträgen.

Do: Lassen Sie sich schon vor Abgabe des Angebots anwaltlich beraten. Das Honorar ist bei Immobilientransaktion in aller Regel pauschaliert, wie es auch nach dem Rechtsanwaltstarif vorgesehen ist. In der Regel wird das Honorar des Anwalts aber nicht deswegen höher, wenn Sie den Anwalt schon früh im Kaufprozess einbinden und nicht etwa erst mit der Kaufvertragserstellung beauftragen.

Do: Abwicklung über eTHB. Das elektronische Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer ist eine Schnittstelle zwischen treuhandkontoführender Bank, Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt als Treuhänder. Diese leistet Gewähr, dass der Kaufpreis nur auf jenes Konto ausbezahlt werden kann, das der Verkäufer gegenüber der Rechtsanwaltskammer angegeben hat. Dies verspricht die Sicherheit, dass das Geld tatsächlich auch beim Verkäufer ankommt.

Do: Einbeziehung des Steuerberaters. Die Abgaben im Zusammenhang mit einer Liegenschaftstransaktion sind zwar verpflichtend von Rechtsanwalt oder Notar zu berechnen, dennoch bestehen Möglichkeiten abseits der selbstberrechneten Steuern zur Veranlagung in der Steuererklärung. Gerade bei unternehmensbezogenen Immobilien ist der Gang zum eigenen Steuerberater besonders empfehlenswert.

Don’t: Blind kaufen. Als Vertragserrichterin und Treuhänderin nehmen wir Ihnen viel ab, aber wir können den Kaufgegenstand nicht für Sie prüfen. Binden Sie einen Bausachverständigen ein, er soll sich von den Nämlichkeiten vor Ort und der Bewilligungslage bei der Baubehörde ein Bild machen. Der Kauf einer Immobilie ist und bleibt ein Risiko. Es ist unmöglich jedes Risiko auszuschließen, aber versuchen Sie die gängigsten Fallen zu vermeiden.

Don’t: Ignorieren der familienrechtlichen und erbrechtlichen Komponenten eines Immobilienkaufs. Früher war das Wohnungseigentum Ehepaaren vorbehalten. Nur für Ehepaare gibt es auch gesetzliche Regelungen über die Ehewohnung. Bei allen anderen Arten von Miteigentum sind die vermögensrechtlichen Verhältnisse nach Trennung oder Tod nach allgemeinem Zivilrecht zu beurteilen. Es empfiehlt sich, sich zumindest über dieses Thema zu informieren und allenfalls auch Verfügung zu treffen.

Don’t: Unter Druck setzen lassen. Verkäufer und Makler haben hohes Interesse am Vertragsabschluss, wer kann es ihnen verdenken. Als Käufer müssen Sie die Finanzierung beibringen, in der Regel den Vertragserrichter und Treuhänder auswählen und auch noch andere Angebote prüfen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen und vermeiden Sie wenig durchdachte aber praktisch schwer reversible Entscheidung.

Don’t: Ich kaufe nur eine Wohnung. Tatsächlich werden Sie beim Wohnungseigentum Miteigentümer der ganzen Liegenschaft. Seien Sie vorsichtig und fragen Sie nach: wie hoch sind die Betriebskosten, gibt es Betriebskostenabrechnungen, wie hoch ist der Reparaturfonds dotiert, sind Sanierungsarbeiten geplant, wer ist der Hausverwalter, gibt es Ärger etc.. Prüfen Sie auch die Widmung sowie den Wohnungseigentumsvertrag ob kurzfristige Vermietung („airbnb“) möglich ist.

Gerne begleiten wir Sie als Vertragserrichterin und Treuhänderin beim Kauf Ihrer Immobilie. Das Honorar für ein Erstgespräch wird regelmäßig im Rahmen des Beratungsrechtschutzes von der Rechtschutzversicherung übernommen.

Kontakt:

Mag. Severin Hammer
E: office@hsra.at
T: 01/904 34 60
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